Unsere Leistungen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein bieten wir Ihnen ausführliche steuerliche Beratung, die sich aus unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG ergibt.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich bei Einkünften aus:

• nichtselbständiger Arbeit,

• Renten (ab 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz),

• Versorgungsbezügen,

• Unterhaltsleistungen.

Außerdem bei

• Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen und Wertpapiere),

• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungen, Häuser),

• Sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte),

wenn diese Einnahmen 13.000 € bzw. 26.000 € bei Ehepaaren nicht übersteigen
und in vollem Umfang steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12 oder Nr. 26 EStG für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher o. ä.
Nach der Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Abarbeitung durch das zuständige Finanzamt erfolgt die Prüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit und wenn erforderlich das Einlegen von Rechtsbehelfen bei fehlerhaften Steuerbescheiden.
Weiterhin sind wir für Sie da bei Fragen und Anträgen zur Bearbeitung der

• Wohnungsbauprämien,

• vermögenswirksamen Leistungen,

• Anträge auf Kindergeld,

• Riester- und Rüruprente.

Nach Eintritt in den Verein und Zahlung eines Mitgliedsbeitrages nach den Festlegungen unserer Beitragsordnung stehen wir Ihnen ganzjährig zur Verfügung.