Unsere LeistungenIm Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein bieten wir Ihnen ausführliche steuerliche Beratung, die sich aus unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG ergibt. |
• nichtselbständiger Arbeit,• Renten (ab 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz),• Versorgungsbezügen,• Unterhaltsleistungen.Außerdem bei • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen und Wertpapiere),• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungen, Häuser),• Sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte),wenn diese Einnahmen 13.000 € bzw. 26.000 € bei Ehepaaren nicht übersteigen • Wohnungsbauprämien,• vermögenswirksamen Leistungen,• Anträge auf Kindergeld,• Riester- und Rüruprente.Nach Eintritt in den Verein und Zahlung eines Mitgliedsbeitrages nach den Festlegungen unserer Beitragsordnung stehen wir Ihnen ganzjährig zur Verfügung. |